Equidenpässe

Equidenpässe und Eigentumsurkunden

Equidenpässe und Eigentumsurkunden werden für alle in der Schweiz lebenden Islandpferde von der Zuchtkommission der IPV CH ausgestellt. Sie ist die einzige vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) legitimierte Organisation. Im EU-Raum sind bereits seit mehreren Jahren Pferdepässe für alle Equiden vorgeschrieben, und aus Island werden nur noch Pferde mit einem Pass exportiert.

Der Equidenpass begleitet das Pferd lebenslang und beinhaltet alle wichtigen Informationen (Signalement, FEIF-ID, UELN, Abstammung, Garantie der Reinrassigkeit, Impfstatus, medizinische Behandlungen usw.) über das Pferd. Somit ermöglicht der Equidenpass die Identifizierung des einzelnen Pferdes und hält wichtige Informationen betreffend Gesundheit fest. Jeder Besitzerwechsel ist im Equidenpass nachzutragen (siehe Merkblatt).

Der Grundpass, herausgegeben von der Identitas AG im Auftrag des BLW, ist bei allen Pferden in der Schweiz identisch. Das Einlageblatt in der Mitte des Passes ist von Rasse zu Rasse unterschiedlich. Für Islandpferde ist es hellblau. Im von der IPV CH hergestellten Equidenpass werden drei pferdespezifische Nummern aufgeführt: die Mikrochipnummer, die UELN und die FEIF-ID.

Die Eigentumsurkunde weist den Besitzer eines Islandpferdes aus. Da der Equidenpass beim Pferd (und nicht beim Besitzer) sein muss, wird eine Eigentumsurkunde ausgestellt, welche beim Verkauf eines Pferdes dem neuen Besitzer übergeben werden muss. Auf der Eigentumsurkunde muss der Besitzerwechsel nicht registriert werden.

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