Zuchtbuchamt
Für das Zuchtbuchamt sind die Zuchtbuchführerin und die Präsidentin der Zuchtkommission zuständig. Ihre Aufgaben verteilen sich wie folgt:
Zuchtbuchführerin
Irene Bonomo
Schür 21
8332 Russikon
zuchtbuch@ipvch.ch
Ist zuständig für:
- Kontrolle der Originalpapiere der neu in der Schweiz zur Zucht eingesetzten ausländischen Tiere.
- Vergabe der Schweizer Zuchtbuchnummern für alle neu zur Zucht eingesetzten Pferde
- Versand der Sprungkarten für Hengste an die Hengsteigentümer/Hengsthalter
- Registrierung von in der Schweiz geborenen Fohlen und Versand der Formulare für die Signalementsaufnahme
- Eine Fohlengeburt muss innerhalb von 30 Tagen elektronisch oder mit dem Formular "Meldeschein für Islandpferde-Fohlen" dem Zuchtbuchamt gemeldet werden.
- Daraufhin wird das Fohlen im WorldFengur registriert, und das Formular zur Signalementsaufnahme des Fohlens wird an den Fohleneigentümer geschickt.
- Das Formular muss durch den Tierarzt ausgefüllt und bis zum 30. September des Geburtsjahres mit A-Post Plus ans Zuchtbuchamt der IPV CH geschickt werden.
Präsidentin der Zuchtkommission
Petra Liggenstorfer
Unterdorf 42
3305 Iffwil
T: 031 761 14 94
M: 079 466 01 01
Mail: p.liggenstorfer@bluewin.ch
Ist zuständig für:
- Fragen und Einträge, die WorldFengur betreffen
- Internationele Kontakte
- alle Anregungen und Reklamationen