Zuchtbuchamt

Für das Zuchtbuchamt sind die Zuchtbuchführerin und die Präsidentin der Zuchtkommission zuständig. Ihre Aufgaben verteilen sich wie folgt:

Zuchtbuchführerin

Irene Bonomo
Schür 21
8332 Russikon
zuchtbuch@ipvch.ch

Ist zuständig für:

  • Kontrolle der Originalpapiere der neu in der Schweiz zur Zucht eingesetzten ausländischen Tiere.
  • Vergabe der Schweizer Zuchtbuchnummern für alle neu zur Zucht eingesetzten Pferde
  • Versand der Sprungkarten für Hengste an die Hengsteigentümer/Hengsthalter
  • Registrierung von in der Schweiz geborenen Fohlen und Versand der Formulare für die Signalementsaufnahme
    • Eine Fohlengeburt muss innerhalb von 30 Tagen elektronisch oder mit dem Formular "Meldeschein für Islandpferde-Fohlen" dem Zuchtbuchamt gemeldet werden.
    • Daraufhin wird das Fohlen im WorldFengur registriert, und das Formular zur Signalementsaufnahme des Fohlens wird an den Fohleneigentümer geschickt.
    • Das Formular muss durch den Tierarzt ausgefüllt und bis zum 30. September des Geburtsjahres mit A-Post Plus ans Zuchtbuchamt der IPV CH geschickt werden.

Präsidentin der Zuchtkommission

IPV CH Präsidentin der Zuchtkommission Petra Liggenstorfer

Petra Liggenstorfer
Unterdorf 42
3305 Iffwil
T: 031 761 14 94
M: 079 466 01 01
Mail: p.liggenstorfer@bluewin.ch

Ist zuständig für:

  • Fragen und Einträge, die WorldFengur betreffen
  • Internationele Kontakte
  • alle Anregungen und Reklamationen

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